Mitglied der Hüttenbühlgeister können alle unbescholtenen Bürger werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Narrenblut in ihren Adern spüren, sich zur Narrheit bekennen und unsere Satzung anerkennen.
Jugendliche unter 16 Jahren können nur dann beitreten, wenn die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Neue Mitglieder müssen ihre angestrebte Mitgliedschaft bis spätestens 30.03. gegenüber dem Oberhüttenbühl bekunden. Im April eines jeden Jahres werden die Neubewerber zu einer Sitzung eingeladen, in der sie sich vorstellen können.
In der Zeit vom 01.05. – 31.08. haben die Neumitglieder die Möglichkeit die Abteilung kennenzulernen. In diesem Zeitraum sind sie dazu angehalten an sämtlichen Aktivitäten der Hüttenbühlgeister teilzunehmen.
Im darauffolgenden Monat wird in einer Mitgliederversammlung über die Aufnahme und die damit beginnende Probezeit der Neumitglieder entschieden.
Die Probezeit dauert ein Jahr, beginnt und endet jeweils am 11. November. Ebenfalls wird in einer Mitgliederversammlung über die endgültige Mitgliedschaft derer entschieden, die sich bisher in der Probezeit befanden.
Für Mitglieder anderer HKG Abteilungen, die sich den Hüttenbühlgeistern anschließen möchten gelten die oben genannten Punkte ohne Ausnahme.
Da die Hüttenbühlgeister als Mitglied der HKG fest in das Gemeindeleben integriert sind und auch sonst bestrebt sind etwas Geld in ihrer Kasse zu haben, besteht das „Hüttenbühl-Sein“ nicht nur aus Fasnacht, sondern auch aus anderen Aktivitäten, Veranstaltungen und Arbeitseinsätzen!
Gerne informieren wir Interessierte über eine Mitgliedschaft bei den Hüttenbühlgeistern.
Schickt einfach eine Mail an: infos@huettenbuehlgeister.de